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   LSG Hessen, 10.04.2006 - L 2 R 45/05   

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https://dejure.org/2006,11814
LSG Hessen, 10.04.2006 - L 2 R 45/05 (https://dejure.org/2006,11814)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.04.2006 - L 2 R 45/05 (https://dejure.org/2006,11814)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. April 2006 - L 2 R 45/05 (https://dejure.org/2006,11814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 S 3 SGB 9, § 15 Abs 1 S 4 SGB 9, § 15 Abs 2 SGB 9, § 21 SGB 9, § 10 SGB 6
    Rehabilitation - Kostenerstattung einer selbstbeschafften stationären Behandlung durch den Rentenversicherungsträger - Vertragsklinik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkasse für die Übernahme von Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen; Erstattungsfähigkeit der Kosten für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, wenn das Krankheitsbild des Versicherten zunächst einer stationären Krankenhausbehandlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Medizinische Rehabilitation: Auch bei Ess-Störungen keine freie Klinik- und Therapie-Wahl

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Medizinische Rehabilitation: Auch bei Ess-Störungen keine freie Klinik- und Therapie-Wahl

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2003 - L 4 KR 224/00

    Krankenversicherung - Abgrenzung zwischen Krankenhausbehandlung und stationärer

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 2 R 45/05
    Das Sozialgericht zog den Entlassungsbericht der Klinik am K. vom 18. Oktober 2002 über die in der Zeit vom 6. August 2002 bis 15. Oktober 2002 dort durchgeführte stationäre Behandlung bei und gab den Beteiligten Kenntnis von einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. April 2003 - L 4 KR 224/00 betreffend die Abgrenzung zwischen Krankenhausbehandlung und stationärer medizinischer Rehabilitation.
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/94

    Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 2 R 45/05
    Allerdings besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung grundsätzlich nur für eine stationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (BSG, Urteil vom 23. November 1995, 1 RK 5/94).
  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 13/84

    Zur Anwendung und Abgrenzung der §§ 102, 104 und 105 SGB 10

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 2 R 45/05
    Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erstattung der entstandenen Kosten durch die Beklagte nach § 15 SGB IX sind nicht erfüllt, denn die Klägerin bedurfte wegen ihres Gesundheitszustandes (zunächst) einer stationären Krankenhausbehandlung und keiner stationären medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation; sie hat bei der in der Zeit vom 16. August bis 15. Oktober 2002 erfolgten Klinikbehandlung auch keine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch genommen, sondern stationäre Krankenhauspflege (zur Abgrenzung vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 1985, 4a RJ 13/84).
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